Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026 · Betreiber: Andre Opitz, Einzelunternehmen, Nettestraße 116, 58762 Altena
Teil A – Partner / Vermieter Teil B – Gäste / Suchende

Vorbemerkung & Rolle von monteurio

monteurio (nachfolgend „Plattform“) ist eine Vermittlungsplattform für Monteurzimmer und monteurgerechte Unterkünfte, betrieben von Andre Opitz (Einzelunternehmen) mit Sitz in der Nettestraße 116, 58762 Altena. Die Plattform bringt Partner (Vermieter) und Gäste (monteurisch orientierte Suchende wie Handwerker, Techniker, Bauarbeiter, Dienstreisende) zusammen. Beherbergungsverträge werden ausschließlich unmittelbar zwischen Partner und Gast geschlossen. monteurio wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei eines Beherbergungsverhältnisses und ist insbesondere kein Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB.

Zahlungsfluss: Der Gast zahlt den Übernachtungspreis direkt an den Partner. monteurio erhebt für die Vermittlung eine Provision, die monatlich direkt vom Partner an monteurio zu leisten ist. Die Rechnung an den Gast wird im Namen des Partners erstellt; monteurio tritt insoweit nur als technischer Dienstleister auf.

Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner (Vermieter)

§ A1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform durch Partner, die Unterkünfte zur Vermittlung über monteurio anbieten. Sie werden bei der Registrierung als Partner durch aktives Akzeptieren wirksam.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ A2 Registrierung & Partner-Account

(1) Die Registrierung ist ausschließlich Unternehmern, gewerblichen oder privaten Vermietern möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Partner ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese jederzeit aktuell zu halten (Kontaktdaten, Bankverbindung, Angaben zu den Einheiten, Preise, Verfügbarkeiten).
(3) Die Zugangsdaten sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Missbrauchsverdacht ist monteurio unverzüglich zu informieren.

§ A3 Leistungen von monteurio

(1) monteurio stellt dem Partner eine technische Plattform zur Verfügung, um seine Unterkünfte zu präsentieren, Belegungskalender zu pflegen, Buchungsanfragen zu erhalten und zu beantworten, mit Gästen zu kommunizieren, Rechnungen und Auswertungen zu erzeugen sowie iCal-basierte Kalendersynchronisation mit externen Systemen durchzuführen.
(2) monteurio betreibt ein automatisches Matching-Verfahren: Eine Suchanfrage eines Gastes wird in wellenartiger Reihenfolge den am besten passenden Partnern zugestellt, die eine definierte Frist (derzeit 30 Minuten) zur Annahme oder Ablehnung haben. Die Reihenfolge ergibt sich aus objektiven Kriterien wie Entfernung, Verfügbarkeit, Qualitätsscore und Preis-Leistung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder einen bestimmten Buchungseingang besteht nicht.
(3) monteurio kann die Plattform jederzeit fortentwickeln, Funktionen ändern, hinzufügen oder entfernen, soweit dies für den Partner zumutbar ist.

§ A4 Pflichten des Partners

(1) Der Partner stellt sicher, dass alle Angaben zu seinen Einheiten (Adresse, Fotos, Ausstattung, Preise, Belegung, Check-in-Informationen) zutreffend, vollständig und aktuell sind.
(2) Der Partner verpflichtet sich, Buchungsanfragen innerhalb der jeweiligen Annahmefrist zu bearbeiten und angenommene Buchungen ordnungsgemäß zu erfüllen.
(3) Der Partner darf keine Inhalte einstellen, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder gute Sitten verstoßen (insb. Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte).
(4) Eigenverantwortung für rechtliche Voraussetzungen: Der Partner sichert zu, dass er zur Vermietung der eingestellten Einheiten berechtigt ist und sämtliche hierfür erforderlichen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Voraussetzungen eigenständig erfüllt. Dies umfasst insbesondere:

monteurio prüft diese Voraussetzungen nicht und übernimmt keinerlei Gewähr für ihr Vorliegen.
(5) Der Partner verpflichtet sich, Gäste nicht zu diskriminieren und gegenüber monteurio und anderen Nutzern jederzeit sachlich und zuvorkommend aufzutreten.
(6) Freistellung: Der Partner stellt monteurio von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich Behörden frei, die aus einer Verletzung der in Absätzen (1) bis (5) genannten Pflichten resultieren. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten einer Rechtsverteidigung. monteurio wird den Partner unverzüglich über solche Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

§ A5 Urheber- und Nutzungsrechte an eingestellten Inhalten

(1) Der Partner räumt monteurio ein zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses befristetes, räumlich auf den Betrieb der Plattform beschränktes, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an seinen eingestellten Inhalten (Texte, Fotos, Beschreibungen) ein, soweit dies zur Darstellung im Rahmen der Plattform und für die Vermittlung erforderlich ist.
(2) Der Partner versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den eingestellten Inhalten verfügt und die Rechte Dritter nicht verletzt.

§ A6 Provision, Rechnungsstellung, Zahlung

(1) Für jede über die Plattform zustande gekommene Buchung erhält monteurio eine Vermittlungsprovision. Die Provision ist ein prozentualer Anteil am Gesamtpreis der Buchung (Übernachtungspreis des Gastes gemäß bestätigter Anfrage, ohne etwaige Nebenleistungen wie Endreinigung oder Kaution).
(2) Die Höhe der Provision wird im Partner-Dashboard transparent ausgewiesen und kann vom Partner innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst gewählt werden. Eine höhere Provision erhöht die Sichtbarkeit im Matching, begründet aber keinen Anspruch auf bevorzugte Platzierung im Einzelfall.
(3) Entstehung des Provisionsanspruchs: Der Anspruch auf Provision entsteht mit der beiderseitigen Bestätigung einer Buchung (Annahme durch den Partner und Bestätigung durch den Gast). Maßgeblich ist der Preis, der in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wird.
(4) Stornierung und No-Show: Wird eine bestätigte Buchung vor Check-in vom Gast oder vom Partner storniert, entfällt die Provision oder wird anteilig erstattet, sofern der Partner keine Vergütung vom Gast erhält. Behält der Partner aufgrund seiner eigenen Stornobedingungen eine Vergütung ein (z.B. Stornogebühr, No-Show-Gebühr), bleibt der Provisionsanspruch von monteurio anteilig auf Grundlage dieses einbehaltenen Betrags bestehen. Eine kurzfristige Verlegung des Aufenthalts in gegenseitigem Einvernehmen löst keinen erneuten Provisionsanspruch aus.
(5) monteurio erstellt dem Partner monatlich eine Provisionsabrechnung über alle im abgerechneten Zeitraum entstandenen Provisionsansprüche. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
(6) Rechnungen von monteurio an den Partner weisen die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert aus.
(7) Bei Zahlungsverzug ist monteurio berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung zu verlangen und den Partner-Account bis zum Ausgleich des offenen Betrags zu sperren. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann monteurio den Vertrag außerordentlich kündigen (§ A7 Abs. 3).
(8) Zahlungsfluss zwischen Gast und Partner: Die Zahlung des Übernachtungspreises erfolgt unmittelbar zwischen Gast und Partner nach den vom Partner festgelegten Zahlungsbedingungen (Vorkasse, Barzahlung, Überweisung o.ä.). monteurio ist an diesem Zahlungsfluss nicht beteiligt, leitet keine Gelder des Gastes weiter und ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Die Buchungsrechnung an den Gast wird im Namen des Partners über die Plattform zur Verfügung gestellt; Rechnungssteller bleibt rechtlich der Partner.

§ A7 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag zwischen monteurio und dem Partner läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform (E-Mail genügt) oder über die Löschfunktion im Dashboard.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für monteurio insbesondere vor bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, wiederholt falschen Angaben, Täuschung von Gästen, Nicht-Einhaltung gesetzlicher Pflichten oder Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.
(4) Bereits bestätigte und noch nicht abgewickelte Buchungen sind auch nach einer Kündigung ordnungsgemäß zu erfüllen.

§ A8 Sperrung und Löschung von Inhalten

monteurio kann einzelne Inhalte oder den gesamten Account des Partners sperren, anpassen oder löschen, wenn ein begründeter Verdacht auf Rechtsverstöße, Verstöße gegen diese AGB, falsche Angaben oder missbräuchliches Verhalten besteht. Der Partner wird über Maßnahmen nach dieser Klausel informiert, soweit gesetzlich zulässig. Er kann gegen Maßnahmen in Textform an info@monteurio.de Widerspruch einlegen.

§ A9 Haftung

(1) monteurio haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet monteurio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverluste oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
(4) Keine Haftung für Vermittlungsgegenstand: monteurio ist ausschließlich Vermittler und wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei des Beherbergungsvertrags. monteurio übernimmt daher insbesondere keine Haftung für:

Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Punkten sind unmittelbar gegen den jeweiligen Partner zu richten.
(5) monteurio haftet nicht für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsfenster und technische Ausfälle können nicht ausgeschlossen werden.

§ A10 Änderung der AGB

monteurio kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen per E-Mail an die hinterlegte Adresse des Partners ändern. Widerspricht der Partner der Änderung nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf dieses Recht wird bei der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der geänderten AGB kündigen.

§ A11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit zulässig, der Sitz von monteurio (Altena).
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Teil B – Nutzungsbedingungen für Gäste (Suchende)

§ B1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Bedingungen gelten für Gäste, die über monteurio nach einer Unterkunft suchen und eine Buchungsanfrage abgeben.
(2) monteurio ist Vermittler. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich direkt zwischen dem Gast und dem vermittelten Partner (Vermieter) zustande. Es gelten insoweit die Regelungen des Partners sowie das Beherbergungsrecht.

§ B2 Ablauf einer Vermittlung

(1) Der Gast gibt über die Plattform seine Suchkriterien (Ort, Zeitraum, Personenzahl, Budget usw.) ein und reicht eine unverbindliche Anfrage ein.
(2) Die Plattform ermittelt automatisch die am besten passenden Partner und stellt diesen die Anfrage in wellenartiger Reihenfolge zu. Jeder Partner hat eine Annahmefrist (derzeit 30 Minuten) zur Bestätigung.
(3) Sobald ein Partner die Anfrage annimmt und der Gast diese innerhalb einer Rückmeldefrist (derzeit 2 Stunden) bestätigt, kommt zwischen Gast und Partner ein verbindlicher Beherbergungsvertrag zustande. monteurio ist an diesem Vertrag nicht beteiligt.
(4) Der Gast erhält eine Buchungsbestätigung mit allen relevanten Informationen (Adresse, Preis, Check-in-Art, Kontakt des Partners) per E-Mail.

§ B3 Zahlung

Die Zahlung des Übernachtungspreises erfolgt unmittelbar an den Partner, nach dessen Zahlungsbedingungen (Vorkasse, Barzahlung vor Ort o.ä.). monteurio wickelt keine Zahlungen ab. Eine Rechnung wird dem Gast im Namen des Partners über die Plattform zur Verfügung gestellt.

§ B4 Stornierung

(1) Die konkreten Stornobedingungen (Fristen, Stornogebühren, No-Show-Regelung) werden vom jeweiligen Partner festgelegt und dem Gast vor der Bestätigung der Buchung transparent angezeigt. Mit Bestätigung der Buchung akzeptiert der Gast die jeweiligen Stornoregelungen des Partners.
(2) Eine Stornierung ist vom Gast direkt gegenüber dem Partner zu erklären; sie kann zusätzlich über die Plattform dokumentiert werden.
(3) monteurio haftet nicht für Stornierungen oder die Abwicklung einer Stornierung. Etwaige Rückzahlungen, Stornogebühren oder Ersatzansprüche sind ausschließlich zwischen Gast und Partner zu klären. Dies gilt auch für den Fall, dass der Partner eine bestätigte Buchung seinerseits storniert oder nicht erfüllt.

§ B5 Verbraucherinformationen bei Buchungen

(1) Bei Buchungen von Unterkünften zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Stornierungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Partners.
(2) Der Gast wird vor Abgabe der Buchungsbestätigung transparent über den Gesamtpreis, den Zeitraum, die Unterkunft und die Stornobedingungen informiert.

§ B6 Pflichten des Gastes

(1) Der Gast verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und zu seinem Reiseanlass zu machen. monteurio richtet sich ausdrücklich an monteurisch orientierte Gäste (Handwerker, Techniker, Bau- und Montagearbeiter, Dienstreisende).
(2) Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft pfleglich zu behandeln und die Hausregeln des Partners einzuhalten.
(3) Die Plattform darf nur für rechtmäßige Zwecke genutzt werden. Missbräuchliche oder wiederholt nicht wahrgenommene Buchungen können zum Ausschluss führen.

§ B7 Bewertungen

(1) Nach Abschluss eines Aufenthalts kann der Gast eine Bewertung der Unterkunft abgeben. Bewertungen müssen wahrheitsgemäß, sachlich und frei von Beleidigungen oder unzulässigen Tatsachenbehauptungen sein.
(2) monteurio behält sich vor, Bewertungen zu prüfen und bei offensichtlichen Verstößen gegen geltendes Recht oder diese AGB zu entfernen.

§ B8 Haftung gegenüber Gästen

(1) monteurio haftet als Vermittler nicht für Mängel der vermittelten Unterkunft, für das Verhalten des Partners oder für Leistungen, die Gegenstand des Beherbergungsvertrags sind. Ansprüche sind unmittelbar gegen den Partner zu richten.
(2) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des § A9 entsprechend.

§ B9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sofern der Gast Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist, bleiben die zwingenden Schutzvorschriften seines Heimatlandes unberührt. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Altena.

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